Die FG Mittlere Wupper verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Verwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb der FG Mittlere Wupper zu gewährleisten, gibt sich die FG Mittlere Wupper die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines
Die FG Mittlere Wupper verarbeitet personenbezogene Daten automatisiert in EDV-Anlagen, als auch nicht automatisiert, in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein / FG Mittlere Wupper / Genossen, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Vereine
1. Die FG Mittlere Wupper verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.
2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet die FG Mittlere Wupper insbesondere die folgenden Daten der Vereine / Genossen: Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Datum der Pacht – & Nutzungsverträge, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein.
3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Genossenschaften, werden personenbezogene Daten (z.B. Großer Wupperschein, Fanglisten), gespeichert und an die örtlichen Behörden weitergeleitet. Dies gilt auch für die LWK sowie den RhFV von 1880 e.V..

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Aktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Zeitung und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Ergebnisse, Alter oder Geburtsjahrgang.
3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
4. Auf der Internetseite der FG Mittlere Wupper werden die Daten der Mitglieder des jeweiligen Vereinsvorstands, der Fachwarte mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung in der FG Mittlere
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem 1. Vorsitzenden und der Geschäftsführung zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.

Die Vorgenannten stellen sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Sie sind für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Listen von Mitgliedervereinen (z.B. Vorstandsmitgliedern, Hegegemeinschaft, Gewässerwartegremium, amtl. Fischereiaufseher oder ähnliche Gremien) / Genossen werden insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern / Genossen dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand der FG Mittlere Wupper eine Kopie der benötigten Daten mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail
1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet die FG Mittlere Wupper einen internen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der internen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinanderstehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Vorstandsmitglieder der FG Mittlere Wupper, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Vorstandsmitglieder, Hegegemeinschaft, Gewässerwartegremium, amtl. Fischereiaufseher oder ähnlich Gremien / Genossen), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

§ 8 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. Die FG Mittlere Wupper unterhält zentrale Auftritte für die Mitgliedervereine / Genossen. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem 1.Vorsitzenden und der Geschäftsführung. Änderungen dürfen ausschließlich durch diese beiden genannten Personen vorgenommen werden.
2. Der 1. Vorsitzende und die Geschäftsführung ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
3. Mitgliedervereine / Genossen bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter, sofern die FG Mittlere Wupper davon betroffen ist) der ausdrücklichen Genehmigung des Vorstandes. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Vereine / Genossen Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Vorstand weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.

§ 9 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FG Mittlere Wupper dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.
2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

§ 10 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand der FG Mittlere Wupper am 29.08.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage der FG Mittlere Wupper in Kraft.

Datenschutzerklärung

 

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