Die Genossenschaft
Die Fischereigenossenschaft Mittlere Wupper entstand 2014 aus dem Zusammenschluss der Fischereigenossenschaften „Mittlere Wupper alt“ und „Stadtkreis Wupper“. Ihr Bereich umfasst die Fließstrecke der Wupper beginnend unterhalb der Wuppertalsperre bis zum Einlauf des Morsbachs in die Wupper, nahe der Müngstener Brücke. Die Genossenschaft ist im Sinne des Fischereigesetzes für die fischereiliche Hege in ihrem Gebiet verantwortlich und nimmt diese Aufgabe als Fischereiberechtigte wahr. Sie kann zu diesem Zweck auch Fischereipachtverträge oder Fischereierlaubnisverträge abschließen.
Die Genossenschaft setzt sich nach Maßgabe der Hegegemeinschaft für Gemeinschaftsprojekte wie z.B. fischereiliche Hege, Wiedereinbürgerungsmaßnahmen bedrohter Fischarten und andere sinnvolle Projekte im Zuständigkeitsbereich ein. Jüngstes Beispiel dazu ist die Kooperationsvereinbarung mit Lachszentrum Hasper Talsperre. Die Genossenschaft konnte diese Vereinbarung nach langen und zähen Verhandlungen mit dem Lachszentrum und dem Land Nordrhein-Westfalen abschließen und schaffte damit die Basis, um den Lachsbesatz in der Wupper deutlich zu steigern. Gleichzeitig ermöglicht die Vereinbarung auch einen zusätzlichen privat finanzierten Besatz mit Lachsen.
Grundlage für die Bildung der Fischereigenossenschaft sind die gesetzlichen Vorgaben des Landesfischereigesetzes, insbesondere § 21 und § 22 des Landesfischereigesetzes (LFischG). § 21 legt fest, dass im Gebiet einer Gemeinde alle Fischereirechte an fließenden Gewässern einen gemeinschaftlichen Fischereibezirk bilden. § 22 bestimmt, dass: Die Fischereiberechtigten, deren Fischereirechte zu einem gemeinschaftlichen Fischereibezirk gehören eine Fischereigenossenschaft bilden. Die Genossenschaft gilt hinsichtlich der Wahrnehmung der Fischereirechte als Fischereiberechtigte.
Genossenschaftsmitglieder sind alle Grundstückseigentümer, in Ausnahmefällen auch die Eigentümer selbständiger Fischereirechte, sofern diese im Wasserbuch eingetragen sind. Die Fischereigenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 22 Abs. 1 LFischG) und unterliegt staatlicher Aufsicht (§ 30 LFischG). Die Arbeitsgrundlagen für die Genossenschaft (Satzung, Organe, Vorstand, Gründung) sind in den weiteren Bestimmungen des Fischereigesetzes (§§ 23-29) geregelt. Satzung und Mitgliederverzeichnis müssen vor der Gründung öffentlich ausgelegt und von der Aufsichtsbehörde (Untere Fischereibehörde) genehmigt werden sowie mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sein.
Historie der Fischereigenossenschaft Mittlere Wupper
Ursprünglich plante die Bezirksregierung Köln, alle Fischereigenossenschaften an der Wupper zu einem gemeinschaftlichen Fischereibezirk zusammenzuschließen. Dieser Ansatz wurde allerdings verworfen, da es einerseits Widersprüche zu diesem Vorhaben gab, und auch noch nicht alle Fischereigenossenschaften an der Wupper gegründet waren. In Folge intensivierte sich die kommunal übergreifende Zusammenarbeit der Fischereigenossenschaft „Mittlere Wupper alt“ und der Fischereigenossenschaft „Stadtkreis Wuppertal“. Beide bezogen schon früh Pächter und Nutzer in fischereiliche Entscheidungen ein. Die Vorsitzenden (Breidohr/Wuttke) beantragten daher 2010 mit den Vorständen bei den zuständigen Kommunen und Bezirksregierungen einen Zusammenschluss beider Fischereibezirke. Der Bereich oberhalb der Wuppertalsperre sollte der Fischereigenossenschaft Obere Wupper zugeschlagen werden.
Neben breiter Zustimmung der Basisgenossenschaften gab es auch Widerstände bei den kommunalen Verwaltungen und übergeordneten Behörden, sowie in Teilen der Fischerei. Daher dauerte es bis ins Jahr 2014, bis das Vorhaben umgesetzt werden konnte. Aufgrund der guten internen Vorarbeiten liefen alle Arbeiten auch nach dem Zusammenschluss und unter neuem Namen „Mittlere Wupper“ reibungslos weiter. Durch den nun bestehenden rechtlichen Rahmen ist die Zusammenarbeit heute noch deutlich intensiver. Das hatte für alle Angler sehr positive Auswirkungen: So lassen sich etwa die im neu gegründeten Gewässerwartegremium besprochenen Besatzmaßnahmen deutlich günstiger umsetzen.
Außerdem hat die ebenfalls neu gegründete Hegegemeinschaft alle fischereilichen Bedingungen auf der gesamten Strecke angeglichen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um allen Jahreskarteninhabern den großen Wupperschein für das gesamte Genossenschaftsgebiet zu einem vertretbaren Preis anbieten zu können.